Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

 

 

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht

 

Grundsätzlich sind neben der kontinuierlichen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse fachspezifischer mündlicher und praktischer sowie fachspezifischer schriftlicher Art zur Leistungsfeststellung heranzuziehen.

Es werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten. Zudem sollen jedoch auch Problemstellungen einbezogen werden, die die Verfügbarkeit eines langfristig angelegten Kompetenzaufbaus überprüfen.

 

Zur Leistungsfeststellung sind die drei Anforderungsbereiche „Wiedergeben und beschreiben“, „Anwenden und strukturieren“ und „Transferieren und verknüpfen“ zu berücksichtigen.

 

Anzahl schriftlicher Lernkontrollen im Schuljahr:

  • Klasse 2: 1 (im 2. Hbj.)
  • Klasse 3: 2 (1 pro Hbj.)
  • Klasse 4: 2 (1 pro Hbj.)

 

 

Jede Schülerin und jeder Schüler sollte im 2. Schuljahrgang zudem mindestens eine Präsentation oder eine Dokumentation pro Schulhalbjahr anfertigen.

Im 3. und 4. Schuljahrgang sollten mindestens eine Präsentation und Dokumentation (pro Schulhalbjahr bewertet werden.

 

Verhältnis von fachspezifisch mündlichen und schriftlichen Leistungen sowie schriftlichen Lernkontrollen bei der Festlegung der Zeugnisnote:

  • fachspezifisch mündliche und praktische Leistungen: 50 %
  • fachspezifische schriftliche Leistungen: 25 %
  • schriftliche Lernkontrollen: 25 %

 

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Mathematik

 

Für das Fach Mathematik ist die Bewertungsgrundlage noch nicht endgültig festgelegt. Wichtig ist, dass der schriftliche und der mündliche Bereich zu jeweils 50% gewertet wird.

 

 

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Deutsch

 

Jahrgang 2:

 

Pro Halbjahr:

  • durchschnittlich 3 LZK (Lernzielkontrollen) Rechtschreibung
  • mind. 1 LZK Lesen
  • mind. 1 LZK verstehendes Zuhören
  • 1 LZK Texte verfassen
  • zusätzlich LZK nach „Einsterns Schwester“ (bei Bedarf)

 

 

 

Jahrgänge 3 und 4:

 

Schriftliche LZK pro Halbjahr:

  • 1x Rechtschreibung + Grammatik
  • 1x Lesen + Hörverstehen
  • 1x Lesen + Rechtschreibung (1. Halbjahr) oder 1x Grammatik + Rechtschreibung (2. Halbjahr)
  • 1x Aufsatz

à Eine der LZK Rechtschreibung im Halbjahr muss ein Text nach Ansage (ungeübt) sein.

à Eine der LZK Rechtschreibung im Schuljahr muss eine Abschreibübung enthalten, in der „Schrift und Form“ zu 50% gewertet werden.

 

Pro Schuljahr werden also insgesamt 8 schriftliche LZK geschrieben, welche sich aus

4 Teilen Rechtschreibung,

3 Teilen Lesen,

3 Teilen Grammatik,

2 Teilen Hörverstehen und

2 Aufsätzen

zusammensetzen.

à Alle Teile werden zu je 50% gewertet

 

 

 

 

Bewertung von Texten nach Ansage:

 

0-1 Fehler – 1

1,5-4 F. – 2

4,5-7 F. – 3

7,5-10 F. – 4

10,5-14 F. – 5

ab 14,5 F. – 6

à i-Punkte, t- Striche, Umlaut-Striche, Satzzeichen = 1 Fehler. Ab Kl. 3 fehlerhafte Trennung nach Silben = 1 Fehler, ab Kl. 4 alle Trennungsregeln müssen angewandt werden

 

Hinzu kommen pro Schuljahr 4 fachspezifische Leistungen:

  • in Klasse 3: Gedichtvortrag, Buchvorstellung, betontes Vorlesen, Textgestaltung
  • in Klasse 4 werden folgende Möglichkeiten zur Auswahl gestellt:

Präsentationen, Anwendung von Lesestrategien, Textgestaltung, graphische bzw. akustische Gestaltung von Texten, Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen, freie Leistungsvergleiche

Bewertung:

50% schriftliche LZK

25% mdl. Leistungen

25% fachspezifische Leistungen: 2 Teile fachspezifische Leistungen (vgl. oben) + 1 Teil Lesefertigkeiten

 

Folgender Notenschlüssel ist bei der Benotung in Klasse 3 und 4 zugrunde zu legen:

100% - 97%                    1

  96% - 85%                     2

  84% - 70%                     3

  69% - 50%                     4

  49% - 25%                     5

  24% - 0%                       6

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