Die pädagogischen Mitarbeiterinnen werden bei Krankheit, Fortbildungen und schulinternen Angelegenheiten eingesetzt.
Das Prinzip der gemeinsam erstellten Unterrichtsplanung für die einzelnen Jahrgangsstufen ermöglicht den Vertretungskräften die kontinuierliche Fortsetzung des Unterrichts. Dabei ist die Unterstützung durch die Lehrkraft der Parallelklasse besonders hilfreich. Sie stellt den pädagogischen Mitarbeiterinnen die notwendigen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.
Insbesondere für die Klassen 1 und 2 ist zudem zu berücksichtigen, dass auch im Vertretungsfall eine feste Bezugsperson zur Verfügung steht. Das kann bedeuten, dass eine Stammlehrkraft eine Vertretung in diesen Klassen übernimmt, während die pädagogische Mitarbeiterin den Unterricht dieser Stammlehrkraft fortführt.
Die Teilnahme der pädagogischen Mitarbeiterinnen an Dienstbesprechungen und Konferenzen fördert die Eingliederung in den täglichen Schulbetrieb.
